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Krankenfahrten

 

Sie haben Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten für Krankenfahrten?!

Patientenfahrten mit Anspruch auf Kostenübernahme
durch die Krankenkasse rechnen wir direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab. Gerne unterstützen wir Sie, natürlich auch als Selbstzahler/in zum günstigen Fahrpreis, bei der Wahrnehmung Ihrer Behandlungstermine.  Nennen Sie uns rechtzeitig Ihren Termin, damit wir Ihre individuelle/n Fahrt/en für Sie reservieren können. Unser Hygienkonzept zählt hier zur Selbstverständ-
lichkeit.

 

Das Bundesministerium für Gesundheit:
„Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Fahrten, wenn sie im Zusammenhan​g mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Neben Kosten für Fahrten zur stationären Behandlung können unter bestimmten Voraussetzungen auch Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung übernommen werden. Das betrifft zum Beispiel die Fahrten zur Strahlentherapie, zur Chemotherapie und zur ambulanten Dialysebehandlung. Die Ausnahmefälle hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Krankentransport-Richtlinie festgelegt.“ https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fahrkosten.html

 

 

 

 

 

Wir bieten Ihnen Kompetenz, Freundlichkeit und Zuverlässigkeit bei allen angebotenen Leistungen und Services. Auf unserer Homepage können Sie interessantes über uns erfahren um einen ersten Eindruck vom Fahrservice Köster zu gewinnen.  

Kontakt

Fahrservice Köster

Tiegenhöfer Str. 10

42489 Wülfrath

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