Sie haben Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten für Krankenfahrten?!
Patientenfahrten mit Anspruch auf
Kostenübernahme
durch die Krankenkasse rechnen wir direkt mit der jeweiligen Krankenkasse
ab. Gerne unterstützen wir Sie, natürlich auch als Selbstzahler/in zum günstigen Fahrpreis, bei der Wahrnehmung Ihrer Behandlungstermine. Nennen Sie uns rechtzeitig Ihren Termin, damit wir Ihre
individuelle/n Fahrt/en für Sie reservieren können. Unser Hygienkonzept zählt hier zur Selbstverständ-lichkeit.
Das Bundesministerium für Gesundheit:
„Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Fahrten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Neben Kosten für Fahrten zur
stationären Behandlung können unter bestimmten Voraussetzungen auch Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung übernommen werden. Das betrifft zum Beispiel die Fahrten zur Strahlentherapie, zur
Chemotherapie und zur ambulanten Dialysebehandlung. Die Ausnahmefälle hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Krankentransport-Richtlinie festgelegt.“ https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fahrkosten.html